Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben

Wir verteidigen Sie in Fällen, in denen Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen zu haben. Sollte Ihnen die Begehung einer anderen Straftat zur Last gelegt werden, sollten Sie einen Kollegen, der auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts tätig ist, konsultieren. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes empfiehlt sich für jeden Beschuldigten im Strafverfahren bzw. Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren, da eine sachgerechte Verteidigung in aller Regel Akteneinsicht voraussetzt, die nur ein Rechtsanwalt bekommt. Durch voreilige oder unnötige Angaben gegenüber der Verfolgungsbehörde können sonst leichtfertig Verteidigungspositionen verloren gehen.

Verhaltensregeln für den Fall, dass Sie einer Straftat beschuldigt werden:

  1. Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen! - Niemand muss sich selbst belasten!
  2. Sie sind lediglich verpflichtet, Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Anschrift, Staatsangehörigkeit anzugeben!
  3. Holen Sie vor jeder Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht Rat Ihres Anwalts ein!
  4. Widersprechen Sie immer ausdrücklich gegen Maßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme, aber wehren Sie sich nicht dagegen!
  5. Vermeiden Sie Kontakt zu Opfer und Belastungszeugen (Untersuchungshaft droht)!
  6. Werden Sie verhaftet, haben Sie das Recht, bei einem Anwalt Ihrer Wahl oder dem Anwaltsnotdienst anzurufen!