Im Bereich der Anwaltschaft erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wobei sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Welche Gebührentatbestände im Rahmen der Bearbeitung anfallen werden, ist bei Übernahme des Mandates jedoch häufig schwer einzuschätzen.
Eine erste Einschätzung über die Kosten eines Prozesses können Sie sich unter Verwendung eines Prozesskostenrechners verschaffen.
Alternative hierzu kommt eine Honorarvereinbarung in Betracht, nach der die Vergütung dann nach Zeitaufwand oder in vereinzelten Fällen pauschal berechnet wird.
In nachbarrechtlichen Angelegenheiten und Fragen von Nebenkostenabrechnungen oder Mieterhöhungsverlangen in einem Mietverhältnis rechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand ab. In einzelnen Fällen kommt jedoch auch hier eine Abrechnung nach dem RVG in Betracht. Bitte sprechen Sie uns hierauf an.
In allen notariellen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung zwingend und ausnahmslos nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).