Beratung und Vertretung von Mietern und Vermietern, sowohl auf den Gebieten der Wohnraum- als auch der Gewerberaummiete, im Zusammenhang mit
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern bei Auseinandersetzungen mit Miteigentümern, Hausverwaltungen und Dritten wegen interner Streitigkeiten über Beschlussfassungen jeglicher Art, wie z.B. Wohngeldabrechnung, Wirtschaftsplänen, Instandsetzungsmaßnahmen und rückständige Hausgelder von Miteigentümern
Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Wohnungseigentümern wegen Streitigkeiten über den Bestand des Verwaltervertrages, Zahlung des Verwalterhonorars oder die Abwehr von ihnen gegenüber geltend gemachten Haftungsansprüchen
Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen als Vertreter von Wohnungseigentümergemeinschaften, soweit diese als sog. Verband Ansprüche geltend machen oder abwehren