Familienrecht

Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Familienrechts umfassen insbesondere:

In geeigneten Fällen kann die Angelegenheit vollständig online und telefonisch bearbeitet werden. Zur Vorbereitung verwenden Sie bitte das Scheidungsformular, das unter Formulare zum Download bereit steht und das Sie ausdrucken und ausgefüllt an uns zurücksenden können. Die Vollmacht steht auf dieser Seite auch zum Download bereit. Entsprechend Ihren Angaben erstellen wir einen Scheidungsantragsentwurf. Nach Erhalt der vorzulegenden Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag von uns beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Der für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich) erforderliche Fragebogen steht ebenfalls zum Download bereit. Dieser muss von Ihnen in dreifacher Ausfertigung ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückgegeben werden.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens für aufkommende Fragen telefonisch zur Verfügung.

Auch persönliche Termine können jederzeit vereinbart werden.

Nach Berechnung des Versorgungsausgleichs wird in der Regel vom Amtsgericht – Familiengericht – der Scheidungstermin bestimmt. Wir werden diesen Termin dann für Sie - auch bundesweit - wahrnehmen.

Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, Gerichtskosten und Anwaltskosten zu bezahlen, da Ihr Einkommen zu niedrig ist, besteht die Möglichkeit, dass Verfahrenskostenhilfe (VKH) für Sie beantragt wird. Hierzu ist von Ihnen die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen und unterschrieben nebst Belegen (über Einkommen und Ausgaben wie Kreditverträge, Einkommensbescheinigungen, SGB II Bescheid, Rentenbescheide usw.) zurückzureichen. Wir werden VKH beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht - für Sie beantragen. VKH kann ratenfrei gewährt werden oder mit einer vom Gericht anzuordnenden Ratenzahlung, die 48 Monate nicht überschreiten darf.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens beläuft sich erfahrungsgemäß auf etwa vier bis zwölf Monate.