In unserem Schwerpunktbereich Immobilienrecht sind wir selbstverständlich nicht nur auf den Bereichen des Bau-, Miet- Wohnungseigentumsrechts tätig.
Wir übernehmen auch die Beratung und Vertretung von Käufern und Verkäufern im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen über den Kauf von gebrauchten Immobilien. Vor dem Erwerb einer Immobilie empfiehlt es sich, den Kaufvertrag nicht voreilig zu unterschreiben, sondern vorher den Vertragsentwurf und gegebenenfalls die Teilungserklärung anwaltlich prüfen zu lassen.
Ebenso beraten und vertreten wir Makler und Auftraggeber von Maklern im Zusammenhang mit Provisions- und Aufwandsentschädigungsansprüchen.
In unserem weiteren Schwerpunktbereich rund um das Auto vertreten und beraten wir Sie in Ihrer Eigenschaft als privater oder gewerblicher Käufer oder Verkäufer bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte und neue Kraftfahrzeuge.
Auch übernehmen wir die Vertretung von Kunden und Werkstätten bei Streitigkeiten über Reparaturleistungen.
Gerne sind wir des weiteren für Sie auf anderen Gebieten des Allgemeinen Zivilrechts tätig.
Für Unternehmen übernehmen wir auch den Forderungseinzug einschließlich der erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.