Allgemeines Zivilrecht

In unserem Schwerpunktbereich Immobilienrecht übernehmen wir auch die Beratung und Vertretung von Käufern und Verkäufern im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen über den Kauf von gebrauchten Immobilien. Vor dem Erwerb einer Immobilie empfiehlt es sich, den Kaufvertrag nicht voreilig zu unterschreiben, sondern vorher den Vertragsentwurf und gegebenenfalls die Teilungserklärung anwaltlich prüfen zu lassen.

In unserem weiteren Schwerpunktbereich rund um das Auto vertreten und beraten wir Sie in Ihrer Eigenschaft als privater oder gewerblicher Käufer oder Verkäufer bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte und neue Kraftfahrzeuge.

Auch übernehmen wir die Vertretung von Kunden und Werkstätten bei Streitigkeiten über Reparaturleistungen.