Vergütung
In allen notariellen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung zwingend und ausnahmslos nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
Im Bereich der Anwaltschaft erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wobei sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Welche Gebührentatbestände im Rahmen der Bearbeitung anfallen werden, ist bei Übernahme des Mandates jedoch häufig schwer einzuschätzen.
Alternativ hierzu kommt eine Honorarvereinbarung in Betracht, nach der die Vergütung dann nach Zeitaufwand berechnet wird.

