Erbrecht

Nach dem Tod eines Menschen freut sich der eine über ein unerwartetes Erbe, während der andere nicht einmal eine ihm gesetzlich zustehende Mindestbeteiligung am Nachlass erhält. In anderen Fällen sind sich die Miterben nicht darüber einig, was jeder von ihnen nach dem Testament bekommen soll. Folge sind nicht selten erbrechtliche Streitigkeiten, zumal es in vielen Fällen auch um beachtliche Vermögenswerte geht.

Wir vertreten Sie dann beispielsweise

  • im Rahmen einvernehmlicher Aufhebung von Erbengemeinschaften oder streitiger Auseinandersetzungen mit Miterben

  • bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen in all ihren Erscheinungsformen

  • bei der Geltendmachung oder Abwehr von Vermächtnisansprüchen oder

  • bei der Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen

Erbrechtliche Fälle beschäftigen die Mandanten häufig sehr emotional. Wir helfen bei einer Versachlichung, weil Sachlichkeit bei einer zielführenden und damit schnelleren Erledigung hilfreich ist.