Gesellschaftsrecht
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Änderungen dieser - unternehmerische Entscheidungen - erfordern für Sie rechtliche Sicherheit. Aber auch der allgemeine Rechtsverkehr ist auf diese Rechtssicherheit angewiesen. Zur Sicherstellung dieses Ziels, verlangt der Gesetzgeber die Hinzuziehung eines Notars.
Wir unterstützen Sie daher insbesondere bei
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Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG, OHG, KG), in dem wir den Gesellschaftsvertrag entwerfen und beurkunden
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der Änderung von Gesellschaftsverträgen
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Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
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Gesellschafterwechsel und Anteilsübertragungen
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Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
Die für alle Eintragungen in das Handelsregister erforderlichen Handelsregisteranmeldungen entwerfen wir für Sie und beglaubigen Ihre Unterschrift hierunter.
Hier finden Sie noch weitere Informationen über häufig aufkommende Fragestellungen bei gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltungen. Diese sollen keineswegs das persönliche Beratungsgespräch ersetzen. Sie sollen vielmehr Ihnen einen kleinen Überblick und vielleicht einen Denkanstoß für unser Gespräch geben.
Zur Vorbereitung unserer Tätigkeit für Sie, stellen wir Ihnen hier entsprechende Fragekataloge zur Verfügung, die Sie uns gerne ausgefüllt per E-Mail zu kommen lassen können, oder zu einem persönlichen Termin mitbringen.


