Ehe und Scheidung
Partnerschaft und Familie sind die Grundlage unseres Zusammenlebens – aber auch rechtlich komplex. Ob bei der Eheschließung, im Falle einer Trennung oder im Zuge einer Scheidung: Notarielle Gestaltungen bieten rechtliche Klarheit, vermeiden Konflikte und schützen somit beide Partner langfristig.
Unsere Leistungen im Familienrecht umfassen insbesondere:
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Eheverträge: Individuelle Gestaltung von Vermögensregelungen, Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung), Unterhalt und Versorgungsausgleich
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Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen: Einvernehmliche Regelung der Trennungsfolgen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht)
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Adoptionsanträge: Anträge auf Annahme als Kind von Minderjährigen oder Volljährigen
Ein Ehevertrag ist nicht nur für Unternehmer oder Vermögende sinnvoll. Auch in jungen Ehen oder Patchwork-Familien schafft er Planungssicherheit.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung hilft eine Scheidungsfolgenvereinbarung, ein gerichtliches Verfahren zu verkürzen und Streit zu vermeiden – im Sinne beider Partner und möglicher gemeinsamer Kinder.
Hier finden Sie noch weitere Informationen über häufig aufkommende Fragestellungen bei familienrechtlichen Vertragsgestaltungen. Diese sollen keineswegs das persönliche Beratungsgespräch ersetzen. Sie sollen vielmehr Ihnen einen kleinen Überblick und vielleicht einen Denkanstoß für unser Gespräch geben.
Zur Vorbereitung unserer Tätigkeit für Sie, stellen wir Ihnen hier entsprechende Fragekataloge zur Verfügung, die Sie uns gerne ausgefüllt per E-Mail zu kommen lassen können oder zu einem persönlichen Termin mitbringen.


