Vorsorgen

Niemand wünscht sich, irgendwann nicht mehr in der Lage zu sein, Entscheidungen selbst treffen zu können. Wenn dieser Fall dann aber doch eintritt und sie nicht vorgesorgt haben, bestellt das Amtsgericht für Sie einen Ihnen möglicherweise völlig fremden Menschen zu Ihrem Betreuer.

Dies können Sie vermeiden, indem Sie eine Vorsorgevollmacht errichten und damit einen Ihnen vertrauten Menschen, in der Regel eine familiär nahestehende Person als Ihren Bevollmächtigten einsetzen Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten, formulieren eine entsprechende Vollmacht und beurkunden diese.

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt – oder eben gerade auch nicht durchgeführt – werden sollen, wenn Sie nicht mehr selbst in der Lage sind, solche Entscheidungen noch zu treffen.

Darüber hinaus gestalten wir für Sie auch alle sonstigen Vollmachten für Einzelfälle, in denen Sie das Rechtsgeschäft nicht persönlich abschließen wollen oder wegen einer Verhinderung nicht abschließen könnenund sich daher hierbei von einem Dritten vertreten lassen wollen oder müssen.

Hier finden Sie noch weitere Informationen über häufig aufkommende Fragestellungen bei vorsorgerechtlichen Vertragsgestaltungen. Diese sollen keineswegs das persönliche Beratungsgespräch ersetzen. Sie sollen vielmehr Ihnen einen kleinen Überblick und vielleicht einen Denkanstoß für unser Gespräch geben.

Zur Vorbereitung unserer Tätigkeit für Sie, stellen wir Ihnen hier entsprechende Fragekataloge zur Verfügung, die Sie uns gerne ausgefüllt per E-Mail zu kommen lassen können, oder zu einem persönlichen Termin mitbringen.