Immobilien

Sobald es um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein wie auch immer genutztes Grundstück, also Immobilien, geht, kommen Sie an einem Notar nicht vorbei. Die allermeisten Grundstücksgeschäfte sind beurkundungsbedürftig. Zumindest müssen die Erklärungen, die zu einer Eintragung im Grundbuch führen, öffentlich beglaubigt sein.

Wir werden daher für Sie z.B. in folgenden Fällen tätig:

Kaufverträge, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten.

Überlassungs- oder Übergabeverträge, wenn Sie eine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an Ihre Kinder oder einen Anteil an einer Immobilie im Wege einer sogenannten ehebedingten Zuwendung an Ihren Ehepartner übertragen möchten.

Grundschuldbestellung, wenn Sie ein Darlehen aufgenommen haben, welches für die Bank durch die Bestellung einer Grundschuld gesichert werden muss.

Teilungserklärung, wenn Sie eine Immobilie in Wohnungs- oder Teileigentum aufteilen möchten.

Auseinandersetzungsvereinbarungen, wenn Sie mit mehreren Personen Miteigentümer einer Immobilie sind und diese Gemeinschaft aufheben und Eigentum an einen der Miteigentümer übertragen möchten.

Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts.

Außerdem beraten wir Sie über die Belastung des Grundbesitzes mit verschiedenen Rechten wie z.B. Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht oder Reallasten (sogenannte Dienstbarkeiten). Wir fertigen für Sie entsprechend die Eintragungsbewilligung und beglaubigen Ihre Unterschrift hierunter.

Hier finden Sie noch weitere Informationen über häufig aufkommende Fragestellungen bei immobilienrechtlichen Vertragsgestaltungen. Diese sollen keineswegs das persönliche Beratungsgespräch ersetzen. Sie sollen vielmehr Ihnen einen kleinen Überblick und vielleicht einen Denkanstoß für unser Gespräch geben.

Zur Vorbereitung unserer Tätigkeit für Sie, stellen wir Ihnen hier entsprechende Fragekataloge zur Verfügung, die Sie uns gerne ausgefüllt per E-Mail zu kommen lassen können, oder zu einem persönlichen Termin mitbringen.