Verkehrsstraf- und -Ordnungswidrigkeiten

Sie sind zu schnell oder bei rot über die Ampel gefahren? Sie haben den Abstand nicht eingehalten? Sie sind alkoholisiert Auto gefahren oder bei einem Unfall wurde jemand verletzt? Haben Sie einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid oder gar einen Strafbefehl erhalten? Dann sind wir für Sie da und stehen Ihnen als kompetente Partner zur Seite.

Was wir bieten:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl nach Akteneinsicht

  • Kommunikation mit Behörde (Bußgeldstelle/Staatsanwaltschaft) und Gericht

  • gemeinsame Wahrnehmung des Hauptverhandlungstermins vor Gericht mit Ihnen

Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder vor Ort, wenn Sie rechtlichen Rat im Verkehrsrecht benötigen.

Verhaltensregeln für den Fall, dass Sie einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat beschuldigt werden:

  1. Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen! - Niemand muss sich selbst belasten!

  2. Sie sind lediglich verpflichtet, Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Anschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben!

  3. Holen Sie vor jeder Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht den Rat Ihres Anwalts ein!

  4. Widersprechen Sie immer ausdrücklich Maßnahmen wie Beschlagnahmen, aber wehren Sie sich nicht dagegen!